Auf dieser Seite haben wir Ihnen eine kleine Übersicht zum Thema Gutachten, ABE, Teilegutachten sowie EG-Typgenehmigung zusammengestellt.
ERHALTE ICH FÜR EINEN GEBRAUCHTEN ENDSCHALLDÄMPFER EIN GUTACHTEN?
Nein. Aus rechtlichen Gründen versenden wir keine Gutachten für gebrauchte Endschalldämpfer. Dies liegt darin begründet, dass alle unsere Endschalldämpfer in 2 Lautstärkeausführungen (SPORT = mit Straßenzulassung und RACE = nur für den Rennsport/Export ohne Straßenzulassung) verfügbar sind und wir nicht wissen können, welche Ausführung von Endschalldämpfer Sie augenblicklich an Ihrem Fahrzeug montiert haben. Selbstverständlich stehen wir der Eintragung einer Version "SPORT" in die Fahrzeugpapiere nicht im Wege, doch kann nur eine akkreditierte Prüfstelle (z. B. TÜV/DEKRA) bei uns ein Gutachten "nachträglich" zur Eintragung anfordern (per FAX: +49 7150 9574-120). Da ein Teilegutachten grundsätzlich eine Abnahme nach §19 Abs. 3 durch eine Prüfstelle vorsieht, entsteht Ihnen aus dieser Vorgehensweise kein Nachteil.
WAS VERBIRGT SICH HINTER DEM BEGRIFF ABE?
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist die bekannteste Form der „Gutachten“. Eine ABE wird bei Zubehörteilen mitgeliefert, welche über vergleichbare Eigenschaften wie die serienmäßig verbauten Komponenten verfügen. Wichtig ist, dass nach Einbau des Zubehörteils die ABE im Fahrzeug mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.
WAS BEDEUTET DER BEGRIFF TEILEGUTACHTEN?
Das Teilegutachten ist ebenfalls sehr verbreitet. Es beschreibt den korrekten Einbau der Komponente, darüber hinaus einzuhaltende Auflagen und Anweisungen des Herstellers. Bei Komponenten mit einem Teilegutachten ist die Vorführung bei einer akkreditierten Prüfstelle (z. B. TÜV/DEKRA) zwingend notwendig, damit der korrekte Einbau der Komponente bzw. die vorgenommene Änderung überprüft und eingetragen werden kann.
WO IST DER UNTERSCHIED ZUR EG-TYPGENEHMIGUNG?
Die EG-Typgenehmigung ist der ABE sehr ähnlich, jedoch in ganz Europa gültig. Eine Vorführung bei einer akkreditierten Prüfstelle (z. B. TÜV/DEKRA) oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist auch hier nicht notwendig.