Elektrogesetz
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Wir sind nicht Hersteller von Elektrogeräten nach § 3 Absatz 11 ElektroG. Als Vertreiber von
Elektrogeräten gewährleisten wir aber im Sinne des ElektroG nur solche Elektrogeräte in den
Verkehr zu bringen, deren Hersteller sich nach § 6 Absatz 2 Satz 1 ElektroG gegenüber dem
Umweltbundesamt bzw. der verantwortlichen Stelle angezeigt haben.